Jörg Reinholz: Verpflichtung zur Angabe des echten Namens in einer Diskussion

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Kann man jemand verpflichten seinen richtigen Namen anzugeben?

Nein. Andererseits gibt es aber keine Pflicht eines Forenbetreibers Beiträge Dritter zu veröffentlichen.

Wie ist die Rechtslage?

Datenschutz, "Hausrecht".

Jörg Reinholz