Hallo Jörg,
... wurde er sogar von einem dieser Versager beraten, die viel Wert auf den Titel "Rechtsanwalt" legen
Das Versagen ist im System begründet. Abgesehen von Vergleichen verliert jeder Rechtsanwalt 50% seiner Prozesse. Ich glaube, da haben sogar Chrurgen auf ihrem Fachgebiet eine bessere Chance auf Erfolg.
Aber richtig ist wohl auch, dass ein un-informierter juristischer Laie noch weniger Chancen hat. Deshalb sieht er als Blinder zum Ein-Äugigen auf (geht das?) und vertraut eben blind auf den Berater seines geringsten Mißtrauens..
Der BGH watscht solche Idioten seit 1995 gleich gruppenweise ab.
Habe das mit Interesse und mehrmaligem Schmunzeln durchgelesen. Zum Beispiel
"Nach den Auskunftsschreiben der Deutschen Post vom 3. April 2000 und vom 3. Mai 2000 sei zwar die übliche Zustellzeit in der Wohnstraße des Klägers zwischen 9.30 Uhr und 10.30 Uhr gewesen. Der Kläger habe jedoch bewiesen, daß zwischen ihm und dem Postzusteller eine Vereinbarung bestanden habe, nach der seine Post ihm regelmäßig zwischen 8.30 Uhr und 9.00 Uhr zugestellt worden sei. Innerhalb dieses Zeitraumes sei dem Kläger das Kündigungsschreiben nicht zugegangen. Dem Kläger stehe daher für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1996 ein Anspruch auf Zahlung von rückständigen Mietzinsen in Höhe von 158.900,46 DM zu."
Einseitige Erklärung des Klägers: Der Tag endet bei mir um 9.00 Uhr ;-) Deshalb bin ich ja so reich und muss ab 9.00 nicht mehr arbeiten.
und
"Die Beklagte habe auch bewiesen, daß das Kündigungsschreiben vom 22. Juni 1995 in den Hausbriefkasten des Klägers am 30. Juli 1995 gegen 10 Uhr eingeworfen worden sei. Für den Zu- gang der Kündigung sei weiterhin unerheblich, daß der Kläger sich am 30. Juni 1995 auf einer Reise befunden habe."
Ein Dreck-Fühler im Urteil? Der 30. Juli wäre eh zu spät gewesen.
Linuchs