Tach,
wenn Daten komplett verschlüsselt übertragen werden, so dass diese NICHT geöffnet werden könne, müssen die Kunden NICHT darüber informiert werden.
nein, das BDSG sieht dafür keine derartige Ausnahme vor.
Lass das bitte meine Sorge sein.
Sorry, aber deinen bisherigen Posts nach zu urteilen, wäre das keine gute Idee.
Nur zur Info, wenn ich irgendwelche Rechnungstools nutzte, wie z.B. das von Lexware auch da liegen ALLE Daten in der Cloud.
Das findet allerdings auf Servern im Inland statt.
mfg
Woodfighter