Hi,
• Ein handelt sich um eine GbR mit zwei Gesellschaftern • Im Jahr 2014 wurden insgesamt Rechnungen über 80.000 Euro an Kunden gestellt (Einnahmen) • Im Jahr 2014 wurden insgesamt Rechnungen über 25.000 Euro gezahlt (Ausgaben)
Das bedeutet, dass die Firma in 2014 einen Gewinn von 55.000 Euro (80.000 Euro Einnahmen – 25.000 Euro Ausgaben) gemacht hat. So wie ich das bisher verstanden habe werden diese 55.000 Euro bezogen auf folgende Einkommenssteuertabelle versteuert.
Bin kein Steuerfachmann, würde aber vermuten, daß auf diesen Betrag Gewerbesteuer fällig ist.
Bei einem Gewinn von 55.000 Euro in 2014 würde das bedeuten, dass 27,02% Steuern zu zahlen sind. Das wären in diesem Fall 14.861,00 Euro.
M.E. nein, denn das ist die Einkommensteuertabelle - die ist für persönliche Einkommen, nicht für Gewerbe.
Nach Zahlung der Gewerbesteuer müßte, wie andere auch schon meinten, der Rest, soweit er nicht für Investitionen, Rücklagen usw. verwendet werden soll, an die Gesellschafter ausgezahlt werden (so wie im GbR-Vertrag vereinbart).
Gehen wir mal von keinen Investitionen/Rücklagen/usw aus, und 50/50-Teilung.
Macht für jeden Gesellschafter dann 27500 Euro.
Und ab hier läuft dann alles getrennt.
• Steuerfreibetrag für zwei ledige Gesellschafter (für jeden 8.354 Euro = 16.708 Euro)
Der ist in der Tabelle bereits berücksichtigt, darf also nicht nochmal angesetzt werden.
• Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für beide Gesellschafter (nehmen wir hier der Einfachheit halber 500,00 pro Gesellschafter pro Monat an / insgesamt 12.000 Ausgaben pro Jahr)
also wenn, dann 6000, da ja jeder Gesellschafter für sich betrachtet werden muß.
• Ein Gesellschafter hat eine Eigentumswohnung (die Wohnung bringt 550,00 Euro Kaltmiete pro Monat / insgesamt 6.600 Euro Einnahmen pro Jahr) • Der Gesellschafter der die Eigentumswohnung hat hat diese noch nicht abbezahlt (er tilgt 350,00 Euro pro Monat / insgesamt 4.200 Euro Ausgaben pro Jahr)
Das betrifft dann auch nur genau den einen Gesellschafter. Dem anderen hilft das nichts.
Interessant ist aber nicht nur, wieviel er im Monat tilgt, sondern auch, wieviel Zinsen er zahlt.
Demnach müssen so wie ich das verstanden habe nicht die 55.000 Euro versteuert werden sondern nur folgender Betrag:
Habe ich das vom Grundprinzip her richtig verstanden oder sind hier gravierende Fehler in Rechnung vorhanden?
m.E. gravierende Fehler, weil Du
- Betriebseinkünfte und Gesellschafter-Einkommen vermischst
- die Versteuerung der 2 Gesellschafter in einen Topf wirfst
- die Eigentumswohnung auch auf 2 Gesellschafter verteilst, obwohl sie einem der Gesellschafter alleine gehört.
Aber das ist nur die Meinung eines Laien. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
cu, Andreas
Warum nennt sich Andreas hier MudGuard? O o ostern ... Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.