Hi,
das ist auch mein Informationsstand. Und Gunnar, bei KFZ-Kennezichen ist man auch verpflichtet, sie nach einem Umzug auf den neuen Landkreis umzumelden, AFAIK innerhalb von 3 Wochen.
Ja, aber man kann, solange weder Fahrzeug noch Fahrzeug-Halter gewechselt werden, die alten Kennzeichen beibehalten.
cu,
Andreas a/k/a MudGuard