Hallo Auge,
Nur als Ergänzung: Falls die AGB Gesetzen widerspricht, ist sie ungültig. Das gilt natürlich auch für einzelne Punkte. AGB-Punkt gesetzeswidrig → AGB-Punkt ungültig.
Und zwar auch, wenn es die Gesetze zum Zeitpunkt der Erstellung noch gar nicht gab. Bedeutet: Die AGB sind immer an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen um ihre Gültigkeit sicherzustellen.
Bis demnächst
Matthias
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Signaturen sind bloed (Steel) und Markdown ist mächtig.
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