Tach!
Vorher muss aber geklärt werden, ob es sich überhaupt um einen schützenswerten Quelltext handelt. Es muss schon eine gewisse Schöpfungshöhe (so nennt man das wohl) erreicht sein.
Nach meinem Kenntnisstand spielt die Schöpfungshöhe keine Rolle mehr. Geschützt sind laut Urheberrechtsgesetz Computerprogramme. Ob der Code dazugehört ist vom Gesetzgeber nicht klar definiert worden. Nicht urheberrechtlich geschüzt ist Code, der kein Programm darstellt, wie beispielsweise HTML und CSS, wohl aber Javascript oder Flash. Nicht geschützt sind außerdem Ideen, Grundsätze, abstrakte Algorithmen und noch eine ganze Menge mehr.
Es gibt zu dem Thema auch versändliche juristische Übersichtstexte im Netz. Suchbegriffe wäre "software urheberrecht" oder auch "quellcode schöpfungshöhe".
dedlfix.