ralphi: Public Domain, Copyleft???

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Hi,

wie dedlfix schon schreibt, hab ich auch gelesen, dass es in BRD kein Copywrite auf Webseiten gibt.

D.h. du läßt dir die Arbeitszeit bezahlen. Wenn ein Dritter deinen Quellcode optimiert/erweitert, kann er für seine Arbeitszeit natürlich entlohnen lassen. Ob er es dann als sein Werk bezeichnen darf - nunja. Jquery ist auch nicht von dir und du darfst damit erweiterte Seiten als deine bezeichnen ;-)

Einen Vertrag mit mon. Gebühren (zb. Wartung) ist natürlich auch legitim. Einigermaßen schützen, kannst du eh nur Sachen, die du compilieren kannst.

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Viele Grüße aus LA ralphi "Nicht alles was einfach ist, ist genial, aber alles was genial ist, ist einfach" - Albert