Hallo und guten Morgen,
Wenn ich mich recht entsinne, gab es da auch einmal eine Auseinandersetzung zwischen Jacobs Kaffee und einer Familie Krönung wegen kroenung.de. Das sollte auch etwa so lange her sein.
Die könnte man zumindest verklagen, weil sie keine deutsche Rechtschreibung können. Aber das hat wohl auch wenig Erfolgsaussicht gg
Aber Scherz beiseite:
In Deutschland gilt (immer noch|wieder) die Regel des "höheren Rechtes". Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".
Markenrecht könnte z. B. bei der Domain kroenung.de nur greifen, wenn es eine Marke "Kroenung" oder "Krönung" (also nicht "Jakobs Krönung") für Kaffee gibt und die Familie mittels ihrer Webseite Kaffee verkaufen würde. Da gilt dann nämlich wieder "wer zuerst kommt, malt zuerst". Wer zuerst die Marke angemeldet hat, hat das höhere Recht. Das gilt aber nur dann, wenn die Familie nicht zuerst schon unter der Firmierung "Krönung" Kaffee (gewerblich) verkauft hat. Da gilt dann nämlich das Namensrecht. Jakobs dürfte dann zwar trotzdem die Marken anmelden, ohne dass ein Löschungsanspruch entsteht, aber wiederum nur solange, wie es sich bei der Familie Krönung, die schon immer Kaffee verkauft hat, nicht um eine "alte und eingeführte" Marke/Firmennamen mit Verkehrsbedeutung handelt. Dann würde nämlich das UWG verbieten, "Trittbrett" zu fahren und das Markenrecht ebenfalls einen Versagensgrund liefern. Solange die Familie aber nicht in Wettbewerb mit der Firma Jacobs tritt und damit eine Verwechslungsgefahr entsteht, hat sie durch das Namensrecht das höhere Recht.
Namen und Marken unterliegen dann außerdem in Bezug auf die Warenklassen dem wirtschaftlichen Verwendungszwang. Wenn man die Marke oder den Namen also nicht mehr mit wirschaftlichem Interesse in Verkehr hält, könnte auch ein Herausgabeanspruch entstehen. Das ist aber in Zeiten des Internets fast unmöglich. Die Domain braucht dafür quasi nur konnektiert zu sein.
Grüße
TS