Hallo,
Die könnte man zumindest verklagen, weil sie keine deutsche Rechtschreibung können.
apropos:
Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".
Nein, dann gilt: "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Gruß
Kalk
Hallo,
Die könnte man zumindest verklagen, weil sie keine deutsche Rechtschreibung können.
apropos:
Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".
Nein, dann gilt: "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Gruß
Kalk