Hallo und guten Tag,
Die könnte man zumindest verklagen, weil sie keine deutsche Rechtschreibung können.
apropos:
Unter Gleichrangigen gilt bei Domains dann eben "wer zuerst kommt malt zuerst".
Nein, dann gilt: "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Das 'h' hat der Maler nicht mitgemalt, als er die Mail bekommen hat, dass das Mehl fertig ist. höhöhö
Grüße
TS