Hallo
Also für mich klingt das nicht gerade nach Public Domain…
Nee, dast tut's nicht wirklich. Zumal die FAQ-Artikel auch nur erklären, dass es urheberrechtlich geschütztes Material gibt und dass daraus unter den Bedingungen A und B unentgeltlich in Auszügen zitiert werden darf und unter anderen Bedingungen eine Genehmigung eingeholt werden muss und evtl. eine Gebühr fällig wird. Welche rechtlichen Bedingungen konkret für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gelten, wurde hingegen mit keinem Wort erwähnt.
Tschö, Auge
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Wir hören immer wieder, dass Regierungscomputer gehackt wurden. Ich denke, man sollte die Sicherheit seiner Daten nicht Regierungen anvertrauen.
Jan Koum, Mitgründer von WhatsApp, im Heise.de-Interview
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