Hallo,
Alle Analoganschlussinhaber sind schon vor Jahren mit Anrufer-Kennung ausgestattet worden, wenn sie sich das nicht aktiv verbeten haben. Und man kann diese mit MFV-Apparaten sogar ein- und ausschalten. Da sehe ich also kein Problem.
das stimmt meines Wissens nach so nicht. Meine Vater hat nicht „aktiv verbeten“, er musste es aktiv per Antrag an die Telekom einschalten lassen.
Gruß
Jürgen