Hi,
Alle Analoganschlussinhaber sind schon vor Jahren mit Anrufer-Kennung ausgestattet worden, wenn sie sich das nicht aktiv verbeten haben. Und man kann diese mit MFV-Apparaten sogar ein- und ausschalten. Da sehe ich also kein Problem.
das stimmt meines Wissens nach so nicht. Meine Vater hat nicht „aktiv verbeten“, er musste es aktiv per Antrag an die Telekom einschalten lassen.
das wurde wohl unterschiedlich gehandhabt. Ich weiß noch, dass das bei meinen Eltern auch irgendwann (AFAIR in den späten 90ern) stillschweigend aktiviert wurde. Ich meine, das war zeitgleich mit der Mitteilung der Telekom (oder war's damals noch die Post?), dass man nun auch MFW nutzen könne, wenn der Apparat das kann.
So long,
Martin
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Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news, which obeys its own special laws.
- Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy
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