Hallo
Alle Analoganschlussinhaber sind schon vor Jahren mit Anrufer-Kennung ausgestattet worden, wenn sie sich das nicht aktiv verbeten haben.
das stimmt meines Wissens nach so nicht. Meine Vater hat nicht „aktiv verbeten“, er musste es aktiv per Antrag an die Telekom einschalten lassen.
Ich weiß noch, dass das bei meinen Eltern auch irgendwann (AFAIR in den späten 90ern) stillschweigend aktiviert wurde.
Als ich 1999, nach einem Umzug, den neuen Telefonanschluss beantragte (so richtig auf der Post), musste ich der Übertragung der Kennung explizit zustimmen.
Tschö, Auge
--
Wo wir Mängel selbst aufdecken, kann sich kein Gegner einnisten.
Wolfgang Schneidewind *prust*
Wo wir Mängel selbst aufdecken, kann sich kein Gegner einnisten.
Wolfgang Schneidewind *prust*