Die Übermittlung der Rufnummer musste früher explizit beantragt werden.
Als es bei mir (um 2000) ISDN gab, musste ich explizit die nicht Übermittlung der Rufnummer beantragen. Und bei der Zwangsumstellung auf IP-Telefonie (2016), hätte ich es bei einen Neuanschluss auch beantragen müssen.
Das hat zur Folge, selbst wenn ich die Geräte so einstelle, das die Rufnummer übermittelt werden soll, wird keine Rufnummer gesendet. OB CLIRO trotzdem funtioniert, kann ich nicht sagen und MCID (Fangschaltung) ist noch mal eine andere Sache.
Wieso zum Ärger des Anbieters? Welches Anbieters?
Laut EU-Richtlinie hat man einen Anspruch auf ACR (Es gibt aber Ausnahmen). Die Anbieter verlieren aus den Volumentariefen das Entgelt für zustandegekommene Gespräche, falls man doch abhebt. Deshalb wird ACR auch nicht aktiv beworben.
Und warum sollte man den Telekommunikations-Dienstleister damit behelligen, wenn die eigene Hardware das auch kann?
Das hält einem die Leitung frei, für bessere Anrufe. Der Sprachkanal ist nun mal belegt, wenn meine Geräte entscheiden. Da ich aber rechtviele ankommende Telefongespräche ohne Rufnummernübermittlung habe, ist bei mir kein ACR aktiv.