Hallo,
Die Übermittlung der Rufnummer musste früher explizit beantragt werden.
wie ich schon sagte: Das wurde wohl unterschiedlich gehandhabt. Meine Eltern hatten es irgendwann einfach so, ohne dass sie es je beantragt hätten.
Als es bei mir (um 2000) ISDN gab, musste ich explizit die nicht Übermittlung der Rufnummer beantragen.
Richtig, irgendwann ab den späten 90er Jahren wurde die Rufnummer-Übermittlung zum Standard, und man musste sie explizit abbestellen (oder sein Telefon so einstellen, dass sie bei jedem Anruf "fallweise" unterdrückt wurde). Bei Neuanschlüssen war sie seither generell dabei, bei Altanschlüssen wurde sie AFAIK stillschweigend aktiviert, wenn man irgendein Merkmal des Anschlusses ändern ließ. Bei mir war es die Beantragung eines Gebührenzählimpulses, mit dem zeitgleich CLIR aktiviert wurde.
Und warum sollte man den Telekommunikations-Dienstleister damit behelligen, wenn die eigene Hardware das auch kann?
Das hält einem die Leitung frei, für bessere Anrufe. Der Sprachkanal ist nun mal belegt, wenn meine Geräte entscheiden.
Ja, aber nur für einen kurzen Augenblick. Eben so lange, bis der Anruf erkannt ist. Bei der heutigen VoIP-Technik dürften das wenige Millisekunden sein.
So long,
Martin
Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news, which obeys its own special laws.
- Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy