1.) Wie kann denn sowas legal sein?
Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag. Oder umgangssprachlich: Impressumspflicht. Außerdem Handelsregistereinträge und ähnliche verpflichtende Eintragungen in solche Datenbanken.
Der Webseitenbetreiber muss im Impressum über seine Person infomieren. Ich sehe da keinen Zusammenhang zu dem Recht, Besucherinformationen zu erheben.