dedlfix: Doch: Die Impressumspflicht besteht.

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Tach!

Kommerziell: Steuernummer und Telefonnummer fehlt!

"Kommerziell" ist kein rechtliches Kriterium,

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in der Fassung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags:

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Da nun stets

true === (
    ("kommerzieller Zweck" != "persönlicher Zweck")
  and
    ("kommerzieller Zweck" != "familiärer Zweck")
);

gilt ist die Aussage des Verwechselungswilligen jedenfalls sachlich und damit im Ergebnis auch juristisch richtig.

Sie suggeriert, dass nur kommerzielle Seiten impressumspflichtig wären. Auch dein Nachlegen unterschlägt weiterhin die Fälle, die zwischen Gewinnerzielungabsicht und "ausschließlich persönlich oder familiär" liegen. Das sind zum Beispiel Seiten, die ohne Werbung zu schalten, von Privatpersonen oder Vereinen betrieben werden und sich an die Öffentlichkeit wenden, um über irgendwelche Themen zu berichten, beispielsweise Politik. Auch bei solchen Themen, von denen manche auch mal ins Persönliche abrutschen können, haben die Betroffenen ein Interesse daran, die Verantwortlichen kontaktieren zu können, weswegen auch da eine Anbieterkennung nicht nur sinnvoll, sondern geboten und vom Gesetzgeber gefordert ist. Mit anderen Worten, lediglich der Bereich "ausschließlich persönlich oder familiär" ist ausgenommen und alles andere nicht. Insofern war die Aussage im Punkt "kommerziell" unzureichend (und in den beiden anderen unzutreffend).

dedlfix.