Hallo und guten Abend,
Kannst Du aber nachweisen, dass dieser Händler häufig (also mehr als 10% seines Umsatzes) per eBay abwickelt
hm..., ich stütze mich bisher allein auf die Tatsache, daß er laut Auskunft oben rechts eindeutig als "gewerblicher Verkäufer" angemeldet ist.
Geht es nach dem Willen der Verbraucherzentralen, dann gilt dieses:
https://www.verbraucherzentrale.de/So-funktioniert-der-Internet-Einkauf-2
Aber ich weiß, dass sich Händler immer noch darauf herausreden können, dass die ja keinen regelmäßigen Internetverkauf (Fernabsatz) betrieben, sondern nur ausnahmsweise dem Kunden angeboten haben, die Ware "aus der Ferne" zu erwerben. Da scheint es also immer noch (gute?) Rechtsanwälte zu geben, die diese Einstellung auch durchsetzen.
"Gewerblicher Anbieter" bedeutet dann nur, dass der Händler i. d. R. umsatzsteuerpflichtig ist und diese auch ausweisen muss/kann.
Wenn es z. B. ein Handwerker ist, der gelegentlich den Überbestand seiner Schrauben verkauft, dann kann man dem abnehmen, dass er eben in der Hauptsache (>= 10% seines Umsatzes) keinen Fernabsatz betreibt.
Grüße
TS