Hallo mermshaus,
Die Entwickler von Webseiten haben das Recht dazu, das zu tun, was sie wollen. Es existiert in den allermeisten Fällen keinerlei Zwang, eine besonders zugängliche Seite zu erstellen. Nicht jede Seite kann oder muss den Anspruch erfüllen, jedem Nutzer eine „zufriedenstellende“ Benutzbarkeit zu bieten. Klingt komisch, muss man nicht mögen, ist aber so und ist auch valide.
Die Entwickler von Webseiten haben das Recht dazu, das zu tun, was sie wollen. Es existiert in den allermeisten Fällen keinerlei Zwang, eine valide Seite zu erstellen.
Bis demnächst
Matthias