Hallo und guten Tag,
Digital und Unveränderbar ist ja schon ein Widerspruch an sich ;)
Es gibt definierte Regel wie etwas, was als Revisionsicher gelten soll, gestaltet werden muss.
Insbesondere, wenn Datensicherung verlangt wird über einen Zeitraum von 10 Jahren. Da muss man vermutlich gelegentlich mal umkopieren, um keine Ausfälle zu haben.
Die Aufbewarungsfristen gelten aber nur für abgeschlossene Sachen. Wenn da noch Streitigkeiten bestehen oder der Rechtsweg durch die Instanzen geht, können noch einige Jahre dazu kommen.