Aber schon mal als Vorgeschmack: Wenn jener Betreiber will, dass seine Daten von anderen verbreitet werden, wird er ein API dafür anbieten.
Das stimmt so nicht!
Schriftlich dort angefragt, teilte man mir mit, dass das gar kein Problem sein würde, wenn der Link auf den Artikel, der hinter der Schlagzeile steckt, dann wieder auf Spiegel-Online gehen würde.
Und eine eigene Api hatte Spon hierfür nicht.
Du liegst insofern richtig, als dass es für eine Einwilligung keiner API bedarf – das Gegenteil wurde aber nicht behauptet. Da steht nur, dass jemand, der Wert auf eine Verbreitung legt, sich auch um eine API kümmern wird, umgekehrt also das Fehlen einer solchen ein Hinweis ("Vorgeschmack") ist, dass die Weiternutzung nicht erwünscht sein könnte. Hinweis, nicht Ablehnung.
So oder so, der Punkt ist in jedem Falle die ausdrückliche Einwilligung des Urhebers.