Bianca: Bitte nicht SO dumm herumtrollen
bearbeitet von Jörg ReinholzMoin!
Du meinst also mit …
> Auf deiner Webseite ist kein gültiges Impressum obwohl du auf deiner Seite Artikel anbietest.
auf dem Gunnar herumhacken zu können? Das ist nichts anderes als Getrolle übelster, allerdings auch dümmster Weise wie sich gleich zeigen wird:
Bitte frage in einem besseren Forum (oder einen Rechtsanwalt) danach, unter welchen Umständen bzw. Voraussetzungen eine Impressumspflicht besteht.
Ich bringe mal drei Zitate:
> Diensteanbieter haben für **geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien** …
(§ 5 Absatz 1 TMG)
> Diensteanbieter haben bei **kommerziellen Kommunikationen**, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind …
(§ 6 Absatz 1 TMG)
> Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein **Dienstleistungserbringer** einem **Dienstleistungsempfänger** …
(§2 der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV))
Das der Gunnar irgendwelche Dienstleistungen oder Produkte anbietet ist nicht erkennbar, das folgt auch nicht daraus, dass seine Tätigkeit mit "web developer, user advocate, guitar player" angibt, denn die Tätigkeit des "web developer" führen oft Angestellte aus, was auch zahlreiche Stellenangebote für "web developer" oder "web designer" beweisen. Zudem kann auch aus den anderen Items nichts hergeleitet werden, in der Mischung spricht das für die Angabe eines Hobbys, jedenfalls gegen ein kommerzielles Angebot gleich welcher Art.
Auch ein "journalistisches Angebot" kommt in der Gesamtschau nicht in Betracht. Es fehlen schon die regelmäßigen Artikel.
**Ich erinnere Dich an Deinen eigenen Ratschlag, einfach nichts zu schreiben, wenn man keine Ahnung hat.**
Jörg Reinholz
Sublime Text 2 - Code säubern
bearbeitet von Jörg ReinholzMoin!
Du meinst also mit …
> Auf deiner Webseite ist kein gültiges Impressum obwohl du auf deiner Seite Artikel anbietest.
auf dem Gunnar herumhacken zu können? Das ist nichts anderes als Getrolle übelster, allerdings auch dümmster Weise wie sich gleich zeigen wird:
Bitte frage in einem besseren Forum (oder einen Rechtsanwalt) danach, unter welchen Umständen bzw. Voraussetzungen eine Impressumspflicht besteht.
Ich bringe mal drei Zitate:
> Diensteanbieter haben für **geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien** …
(§ 5 Absatz 1 TMG)
> Diensteanbieter haben bei **kommerziellen Kommunikationen**, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind …
(§ 6 Absatz 1 TMG)
> Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein **Dienstleistungserbringer** einem **Dienstleistungsempfänger** …
(§2 der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV))
Das der Gunnar irgendwelche Dienstleistungen oder Produkte anbietet ist nicht erkennbar, das folgt auch nicht daraus, dass seine Tätigkeit mit "web developer, user advocate, guitar player" angibt, denn die Tätigkeit des "web developer" führen oft Angestellte aus, was auch zahlreiche Stellenangebote für "web developer" oder "web designer" beweisen. Zudem kann auch aus den anderen Items nichts hergeleitet werden, in der Mischung spricht das für die Angabe eines Hobbys, jedenfalls gegen ein kommerzielles Angebot gleich welcher Art.
Auch ein "journalistisches Angebot" kommt in der Gesamtschau nicht in Betracht. Es fehlen schon die regelmäßigen Artikel.
**Ich erinnere Dich an Deinen eigenen Ratschlag, einfach nichts zu schreiben, wenn man keine Ahnung hat.**
Jörg Reinholz