Tach!
Für Einrichtungen öffentlichen Rechts (Hochschule) gilt die BITV bzw das Landes-Gleichstellungsgesetz, dass allerdings in den meisten Ländern sich am BITV orientiert. Dort ist die Barrierefreiheit/Zugänglichkeit nach Vorbild des WAI vorgeschrieben.
Gilt das für sämtliche Software, also auch die, die ein Fachbereich für einen berenzten Anwendungsfall aus eigener Kasse in Auftrag gib oder mit eigenen Kräften entwickelt und die nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss?
dedlfix.