Hallo dedlfix,
Gilt das für sämtliche Software, also auch die, die ein Fachbereich für einen berenzten Anwendungsfall aus eigener Kasse in Auftrag gib oder mit eigenen Kräften entwickelt und die nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss?
Die BITV (und deren Äquivalente) gelten für alle öffentlich zugänglichen Inter- und Intranet-Anwendungen - und damit trifft das m.E.n. auch auf dieses Projekt zu, die Studierenden sind ja kein geschlossener Nutzerkreis im Sinne des Gesetzestextes.
Wer das Angebot entwickelt ist irrelevant.
LG,
CK