Hallo Christian,
es gibt ein neues Urteil über die Social Plugins, in diesem Fall Facebook:
http://www.internet-law.de/2016/03/sind-social-plugins-rechtswidrig.html
FAQ zum Thema: http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil
ich glaube, das man dieses Urteil, wenn es denn rechtskräftig wird, auf alle per JS eingebauten Links anwenden muss, also z.B. auch den Twitter-Link. Wie es mit Bildern oder auch mit Skripten von anderen Anbietern ausieht, weiß ich nicht. Aber auch in diesen Fällen ist ja Tracking möglich.
Ich selbst werde auf einer meiner Seiten dem per Javascript eingebundenen Select zu Google-Translate einen Vorschaltbutton spendieren. Bei dem Bild von Browser-Statistik bin ich noch zwiespältig.
Gruß
Jürgen