http://www.internet-law.de/2016/03/sind-social-plugins-rechtswidrig.html
Ich beurteile den Trend dieses Urteils positiv.
Man muss / sollte damit rechnen, dass ein Seitenbetreiber selbst Daten erhebt und auch unbefugte Mitleser. Bezogen auf die reale Welt: Er hat eine Kamera in seinem Schaufenster, die die Besucher erfasst, die dort hineinschauen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sitzt die Gestapo / Stasi / NSA (ergänze bitte deinen Lieblingsverein) und macht auch Schnappschüsse von den Besuchern.
Dass er aber weitere Kameras für vollkommen fremde Schaufensterbesitzer installiert, halte ich zumindest für frech, wenn nicht gar mißbräuchlich.
In Abwägung zwischen "dem Seitenbetreiber werden Vorschriften gemacht" und "die Rundum-Überwachung darf nicht von allen erfolgen" tendiere ich zum zweiten Argument.
Linuchs