Kay nicht angemeldet: Neues Urteil über die Social Plugins

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"Ich wünsche mir eine Opt-Out-Lösung für die ständige Bevormundung durch Datenschützer, die sich um meine Daten kümmern, obwohl diese sie überhaupt nichts angehen."

Bei dem Zitat hast du diese Zeile vergessen.

"Den besten Kommentar im Netz zu dem Urteil fand ich auf allfacebook", der Kommentar ist nicht von mir, sondern zeigt wie ein Teil unserer Bevölkerung über die Gängelung und Bevormundung durch die Datenschützer denkt.

es steht dir weiterhin frei deine Daten an Facebook zu geben, aber ich verstehe nicht, warum du mich in meiner Freiheit beschränken möchtest eben das nicht zu tun, obwohl ich nichtmal deren Dienste nutzen möchte.

Ich möchte dich nicht in deinen Freiheiten und Rechten beschränken. Aber ich sage nein dazu, das andere in ihren Rechten und Freiheiten beschränkt werden, damit du deine Freiheiten und Rechte ausleben kannst. Internet ist öffendlicher Raum. Da muss man mehr aushalten und ertragen können.

Die Datenschützer gehen von Sachen aus, von denen man noch garnicht wissen kann, wie sie rechtlich zu bewerten sind. Beispiel: "Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?" Datenschützer sagen ja. Andere sagen nein, ich auch. Der BGH entscheidet nicht. Sondern fragt den EuGH wie das mit der Qualifizierung von IP-Adressen nach der EG-Datenschutz-Richtlinie aussieht. Genauer geht es um die Frage ist bei IP-Adressen von einem absoluten Personenbezug oder von relativem Personenbezug auszugehen. Je nach Entscheidung, kann das Lügengerüst Datenschutz ganz schön was abbekommen.