woodfighter: Neues Urteil über die Social Plugins

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Tach,

Bei dem Zitat hast du diese Zeile vergessen.

nein, ich habe es absichtlich gekürzt; du hast den Text schließlich zitiert, weil du ihn für den „besten Kommentar“ zum Thema hielst.

es steht dir weiterhin frei deine Daten an Facebook zu geben, aber ich verstehe nicht, warum du mich in meiner Freiheit beschränken möchtest eben das nicht zu tun, obwohl ich nichtmal deren Dienste nutzen möchte.

Ich möchte dich nicht in deinen Freiheiten und Rechten beschränken.

Doch in meinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Aber ich sage nein dazu, das andere in ihren Rechten und Freiheiten beschränkt werden, damit du deine Freiheiten und Rechte ausleben kannst.

Die Freiheiten der einen müssen mit den Freiheiten der anderen abgewogen werden; ich halte Grundrechte von natürlichen Personen für in fast allen Fällen für wichtiger als die Rechte von Firmen und ähnlichen Konstrukten.

Internet ist öffendlicher Raum. Da muss man mehr aushalten und ertragen können.

Das tue ich bereits; ich liefere Daten an den Betrieber von Webseiten, das ist allerdings ein Risiko, das ich selber abschätzen kann; ich habe (nicht ich persönlich, aber die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung)), bevor dies passiert, nicht die Möglichlkeit zu sehen, an wen meine Daten automatisiert auch noch übertragen werden.

Die Datenschützer gehen von Sachen aus, von denen man noch garnicht wissen kann, wie sie rechtlich zu bewerten sind. Beispiel: "Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?" Datenschützer sagen ja. Andere sagen nein, ich auch. Der BGH entscheidet nicht. Sondern fragt den EuGH wie das mit der Qualifizierung von IP-Adressen nach der EG-Datenschutz-Richtlinie aussieht. Genauer geht es um die Frage ist bei IP-Adressen von einem absoluten Personenbezug oder von relativem Personenbezug auszugehen.

Im Falle von großen Datensammlern wie Facebook stellt sich für mich die Frage nicht mehr, ob sie da eine Zuordnung bilden können, sondern ich bin mir mindestens für ihre Mitglieder und den wesentlichen Teil der Bevölkerung, die nicht zu Mitteln des informationellen Selbstschutzes greift, sicher. Hinzu kommt, dass es in dem Urteil zwar um IP-ADressen geht, das aber noch lange nicht das Ende an identifizierenden Daten ist, die abgefragt und übermittelt werden können.

Je nach Entscheidung, kann das Lügengerüst Datenschutz ganz schön was abbekommen.

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie du in diesem Zusammenhang von einem Lügengerüst sprechen kannst?

mfg
Woodfighter