Tach!
Da das (deutsche) Telemediengesetz für gewerblich genutzte Sites (AFAIK sind das fast alle Seiten, weil „gewerblich“ im TMG sehr streng definiert ist) [...]
Geschäftsmäßig ist das Wort, das im TMG steht, nicht gewerblich. Gewerblich bedeutet eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben, und man will auch Seiten ohne eine solche erreichen. Zudem gibt es noch den Rundfunkstaatsvertrag, der alle restlichen Seiten, die nicht "ausschließlich privat" sind, abdeckt. Ausschließlich bedeutet für mich, dass alle anderen ausgeschlossen werden müssen, denn wenn sie das nicht werden, ist es ja öffentlich.
dedlfix.