Tach!
Das kannst du nur mit einer Plausibilitätsprüfung gegen eine Adressdatenbank verifizieren.
Natürlich muss das durch eine PLZ-Datenbank verifiziert werden. Das muss man eh, denn bei Eingaben wie 11111 kann man sich die Prüfung ansonsten auch sparen.
Warum lässt du diese Eingabe dann nicht gleich ganz weg, wenn du sie aus einer Datenhaltung beziehen kannst?
Ich verstehe dieses Argument nicht. Inwiefern sollte ich sie „aus meiner Datenhaltung beziehen” können?
Du prüfst sie doch gegen diese Datenhaltung, also muss diese die korrekte Zuordung der Postleitzahl kennen. Oder ist deine Datenhaltung lediglich eine nackte List aller Postleitzahlen?
dedlfix.