Nur weil du Schuld nach Schwere differenzieren kannst heißt das nicht, dass du auch Unschuld nach Schwere differenzieren kannst (und da Unschuld ja gerade das Fehlen von Schuld ist, ergäbe das auch wenig Sinn). Abgesehen davon bedingt die Wahl eines Arbeitgebers sicher keine Anders-Einschätzung auf einer Unschulds-Skala, wenn man deren Existenz einmal annehmen will.
Sowohl die "Schuld" als auch die "Unschuld" beschreiben einen Grad der Tatbeteiligung. Und weil - nehmen wir das von Dritten eingeführte Beispiel - die VW-Arbeiter durchaus am Tatergebnis partizipiert haben (was nicht gleichbedeutend mit "aktiv handelten" ist) kann man gerade in dem Zusammenhang der aufgeworfenen Frage "warum sollen gerade diese ihren Job verlieren" durchaus sagen, diese seien "weniger unschuldig" als die einer Firma, die nicht betrogen hat.
Das nicht zu sehen, sich statt dessen an einer in einer Vielzahl von Fällen nicht zutreffenden schwarz-weiß-Definition aufzuhängen und sonst nichts beizutragen hat was von "Krittelei" und wer so vorgeht, der sollte sich nicht wundern, wenn es persönlich genommen wird.