Andersrum ist nämlich dann der Fahrraddieb mir die Kaufsumme schuldig
Nur in zwei Konstellationen:
- Der Dieb ist der, der Dir das Fahrrad auch verkauft hat.
- Du hast Dir (warum auch immer*) von allen in der Kette der Käufer und Verkäufer zwischen Dir und dem Dieb die Ansprüche gegen den jeweiligen Vorgänger wirksam abtreten lassen.
*) Ich gehe mal davon aus, dass ein vernünftig handelndes Subjekt das nur macht, wenn der Dieb ein bekannter Kleptomane, gleichzeitig sehr vermögend und für wenig Gegenwehr bekannt ist ... und der oder die Zwischenhändler neben deren Mehrpreis auch einen Riskio- und Wartezuschlag "bar Kralle" auf den Tisch legen.