Aloha ;)
Andersrum ist nämlich dann der Fahrraddieb mir die Kaufsumme schuldig
Nur in zwei Konstellationen:
- Der Dieb ist der, der Dir das Fahrrad auch verkauft hat.
Davon bin ich ausgegangen, es tut aber eigentlich nichts zur Sache, denn...
- Du hast Dir (warum auch immer*) von allen in der Kette der Käufer und Verkäufer zwischen Dir und dem Dieb die Ansprüche gegen den jeweiligen Vorgänger wirksam abtreten lassen.
...jeder in besagter Kette verfügt über einen ungültigen Kaufvertrag, in dem Fall ist also der Verkäufer mir mein Geld schuldig, dem sein Verkäufer das zwischen ihnen geflossene Geld und so weiter und so fort, bis zum Fahrraddieb.
Klar, dann ist nicht direkt der Dieb mir das Geld schuldig, aber das ist am Ende ja nur Wortklauberei.
Grüße,
RIDER