Container einer Website in die eigene einbetten
bearbeitet von
*alter Inhalt gelöscht*
Die aktuelle Rechtsprechung bezieht sich meines Wissens auf Deep Links. Das will der OP aber nicht, sondern will Inhalte aus der Seite scrapen. Damit maskiert man die Herkunft der Daten. Wenn parallel zum Scraping ein Link auf die Quelle angeboten würde, könnte man es VIELLEICHT als GRENZWERTIG akzeptabel ansehen.
Eine Missachtung des ausdrücklich erklärten Willens des Anbieters ist es trotzdem. Warum verbieten die das? Ich gehe mal davon aus, dass die Rechtsabteilung beim DWD schlicht Angst hat, dass eine Verlinkung der Inhalte zu fehlerhaften Informationen führen kann, für die man den DWD dann verantwortlich macht. Wenn z.B. www.deppen-in-deutschland.de einen Link für "Flugwetter von heute" setzt und damit auf das Wetter von vorgestern zeigt, könnte es zu recht turbulentem Sonnenschein kommen, wenn mittlerweile ein Unwetter unterwegs ist. Und die Familie derer, die dann abgestürzt sind, rennt dann zum DWD und klagt. Und der Chef vom DWD rennt dann zum Chef seiner Rechtsabteilung und reißt ihm den A... auf. Weshalb der Chef der DWD Rechtsabteilung ein Fan von restriktiven Nutzungsbedingungen ist. Sage keiner, dass passiert nicht. Das ist übliche, verantwortungssparende Politik in Unternehmen.
Rolf
Container einer Website in die eigene einbetten
bearbeitet von
[Wikipedia sagt dies](https://de.wikipedia.org/wiki/Surface_Links_und_Deep_Links#Rechtliche_Situation)
Ist eine Portalseite, auf der man "Ich bin mit diesen Regeln einverstanden" klicken muss, um die eigentlichen Berichte zu erreichen, eine "technische Schutzmaßnahme"?
Heise [tickert](http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Linksetzung-kann-Urheberrechte-verletzen-1135956.html) dazu 2010:
> Anders der BGH, nach dessen Ansicht es nicht darauf ankommt, ob die Schutzmaßnahme technisch wirksam ist. Der urheberrechtliche Schutz eines Werkes sei nicht von der Wirksamkeit einer Schutzmaßnahme abhängig. Entscheidend sei allein, ob für Dritte erkennbar sei, dass der berechtigte Website-Betreiber willentlich Schutzmaßnahmen zur Beschränkung des Zugriffs getroffen habe.
Weiß nicht ob das noch aktuell ist. Der Wille des DWD, die Inhalte nicht verlinkt zu sehen, ist jedenfalls öffensichtlich erkennbar. Und selbst wenn es legal wäre, ist es nicht anständig.
Rolf