TS: Zugriffe von Außendienstlern bei Tracking-Software filtern

Beitrag lesen

Hello,

ich bin mir aus eigener böser Erfahrung sicher, dass eine automatisierte Überwachung von Mitarbeitern ohne wichtigen Grund und deren Einwilligung und in den meisten Fällen auch ohne deren Einwilligung/Widerspuch nicht zulässig ist. Solange die Besucher der Webseite also nicht als Mitarbeiter identifizierbar sind, ist ein rein statistisches Beobachten noch zulässig, das was mit Google Analytics möglich ist, also Tracking von einzelnen Clients, ist weit am schwarzen Ende der Grauzone und wird wohl demnächst im Rahmen der mangelnden Wahlkampfthemen verboten werden.

Wenn Du also deine Mitarbeiter z. B. durch ein Add-On im Browser, das den User-Agent entsprechend manipuliert (ihm einen "Ich bin ein Mitarbeiter"-String hinzufügt), dann musst DU vermutlich sogar SICHERSTELLEN, dass hier keine Daten mitgeschrieben oder beobachtet werden können.

Das erstellen einer solchen Applikationsgruppe wird vermutlich nicht strafbar sein, da sie ja auch für Rechtsgebiete gedacht sein könnte, in denen die totale Beobachtung schon rchtsüblich ist.

Liebe Grüße
Tom S.

--
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.