Hallo und guten Morgen,
Mit der Strafbarkeit habe ich allerdings eine Verständnislücke. Ich habe schließlich für den "Personalausweis über 24 Jahre" (also für Personen über 24 Jahre Alter) 28,80€ bezahlt. So steht es auf der quittierten Rechnung. Somit ist das Ding also mein Eigentum.
Du irrst dich. Der Perso ist per Gesetzgebung Eigentum der Bundesregierung.
Steht in diesem Gesetz auch, dass das keinesfalls durch zusätzliche Regelungen (hier die Rechnung) abdingbar ist? Ich muss das doch mal suchen ;-)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Der Sinn, dass das Dokument Eigentum der Bundesrepublik bleibt, ist mir schon klar. Aber da unsere Regierungen schon seit Jahrzehten nicht mehr wissen, was sie tun, ergibt siche hier vielleicht eine Lücke?
Das würde im Zivilrecht jeder popelige Anwalt zerpflücken, wie einen Wattebausch.
§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Zu welchem Zeitpunkt gilt das? Was passiert, wenn die Bundesrepublik ihr Eigentum verkauft, wie bei mir ja augenscheinlich durch die Rechnung dokumentiert? Dann darf ich den Ausweis also anschließend weiterverkaufen, aber nicht an jemanden, der schon einen hat?
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Grüße
TS