Hallo und guten Morgen Auge,
§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Zu welchem Zeitpunkt gilt das? Was passiert, wenn die Bundesrepublik ihr Eigentum verkauft, wie bei mir ja augenscheinlich durch die Rechnung dokumentiert?
Du zahlst für den PA eine Gebühr (PAuswG §31). Bist du irgendwann schon einmal durch die Zahlung einer Gebühr Eigentümer von irgendwas geworden?
Das geht aber aus der Rechnung/Quittung nicht hervor und aus dem Gesetz auch nicht. Dann stünde nämlich im Gesetz
Eigentümer des Ausweises bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland. Dies ist nur durch ein Gesetz abdingbar
Der Sinn ist mir klar, die Regelung ist aber unklar!
Ein Schelm, der böses dabei denkt!
Grüße
TS