Hallo
§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
… Was passiert, wenn die Bundesrepublik ihr Eigentum verkauft, wie bei mir ja augenscheinlich durch die Rechnung dokumentiert?
Du zahlst für den PA eine Gebühr (PAuswG §31). Bist du irgendwann schon einmal durch die Zahlung einer Gebühr Eigentümer von irgendwas geworden?
Das geht aber aus der Rechnung/Quittung nicht hervor und aus dem Gesetz auch nicht. Dann stünde nämlich im Gesetz
Eigentümer des Ausweises bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland. Dies ist nur durch ein Gesetz abdingbar
Was soll der Quatsch? Was geht woraus nicht hervor?
Oben zitierst du selbst „§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ und der von mir verlinkte §31 sagt in Absatz 1 „Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften sind zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren und Auslagen zu erheben.“. Die Ausweise sind also Eigentum der BRD und du zahlst keinen Kaufpreis, sondern Gebühren und Auslagen.
Der Sinn ist mir klar, die Regelung ist aber unklar!
Da ist nichts unklar.
Ein Schelm, der böses dabei denkt!
Für weitere Erkundigungen wenden Sie sich bitte an den nationalen Ausschuss der Reichbürger und Verschwörungsspinner.
Tschö, Auge
Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
Toller Dampf voraus von Terry Pratchett