Neuer Perso und Lesegerät dafür
TS
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Hallo und guten Abend,
ich habe gestern meinen neuen Perso im Scheckkartenformat auslösen dürfen/müssen. Eigentlich unverschämt, dass der Staat uns dafür 28,80€ (in unserer Kommune) abnimmt.
Jedenfalls wollte ich dafür auch ein Lesegerät haben. Wer kennt sich damit aus, welches man nehmen sollte? Die Preise gehen da ja von ca. 10€ bis weit über 180€, ohne und mit Display...
Es soll auf jeden Fall diverse Software dafür geben (auch solche, die hier früher nur H. P. benutzt hätte...g ) und die soll mindestens mit WinX und Linux zusammenarbeiten.
Wer kann mir helfen?
OK jemandem, der den Perso-Chip freiwillig aktivieren lässt, kann normalerweise keiner mehr helfen, aber man kann das ja auch als Versuch ansehen ;-P
Zur Not hilft immer noch die Mikrowelle :-O
Grüße
TS
Hallo TS,
Wer kann mir helfen?
Ich nicht, aber...
Zur Not hilft immer noch die Mikrowelle :-O
Vorsicht, das ist strafbar. Keine Ordnungswidrigkeit, sondern tatsächlich ein Straftatbestand. Nimm lieber Alufolie und wickele den darin ein.
LG,
CK
Hallo und guten Morgen CK,
Zur Not hilft immer noch die Mikrowelle :-O
Vorsicht, das ist strafbar. Keine Ordnungswidrigkeit, sondern tatsächlich ein Straftatbestand. Nimm lieber Alufolie und wickele den darin ein.
Das war auch eher provokativ gedacht. Ich will ja mal den neuen Nutzen austesten.
Die Sache mit der Alufolie ist allerdings eine gute Idee, wenn die wirklich gegen RFID-Chip-Auslesen hilft. Ich will ja nicht in jedem Kaufhaus und unter jeder Mautbrücke gleich registriert werden :-O
Mit der Strafbarkeit habe ich allerdings eine Verständnislücke. Ich habe schließlich für den "Personalausweis über 24 Jahre" (also für Personen über 24 Jahre Alter) 28,80€ bezahlt. So steht es auf der quittierten Rechnung. Somit ist das Ding also mein Eigentum. Dann müsste ich damit also machen können, was ich will - solange nicht Andere durch die Handlung geschädigt werden.
Grüße
TS
Hallo TS,
Mit der Strafbarkeit habe ich allerdings eine Verständnislücke. Ich habe schließlich für den "Personalausweis über 24 Jahre" (also für Personen über 24 Jahre Alter) 28,80€ bezahlt. So steht es auf der quittierten Rechnung. Somit ist das Ding also mein Eigentum.
Du irrst dich. Der Perso ist per Gesetzgebung Eigentum der Bundesregierung.
LG,
CK
Hallo und guten Morgen,
Mit der Strafbarkeit habe ich allerdings eine Verständnislücke. Ich habe schließlich für den "Personalausweis über 24 Jahre" (also für Personen über 24 Jahre Alter) 28,80€ bezahlt. So steht es auf der quittierten Rechnung. Somit ist das Ding also mein Eigentum.
Du irrst dich. Der Perso ist per Gesetzgebung Eigentum der Bundesregierung.
Steht in diesem Gesetz auch, dass das keinesfalls durch zusätzliche Regelungen (hier die Rechnung) abdingbar ist? Ich muss das doch mal suchen ;-)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Der Sinn, dass das Dokument Eigentum der Bundesrepublik bleibt, ist mir schon klar. Aber da unsere Regierungen schon seit Jahrzehten nicht mehr wissen, was sie tun, ergibt siche hier vielleicht eine Lücke?
Das würde im Zivilrecht jeder popelige Anwalt zerpflücken, wie einen Wattebausch.
§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Zu welchem Zeitpunkt gilt das? Was passiert, wenn die Bundesrepublik ihr Eigentum verkauft, wie bei mir ja augenscheinlich durch die Rechnung dokumentiert? Dann darf ich den Ausweis also anschließend weiterverkaufen, aber nicht an jemanden, der schon einen hat?
...
Grüße
TS
Hallo
§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Zu welchem Zeitpunkt gilt das? Was passiert, wenn die Bundesrepublik ihr Eigentum verkauft, wie bei mir ja augenscheinlich durch die Rechnung dokumentiert?
Du zahlst für den PA eine Gebühr (PAuswG §31). Bist du irgendwann schon einmal durch die Zahlung einer Gebühr Eigentümer von irgendwas geworden?
Tschö, Auge
Hallo und guten Morgen Auge,
§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Zu welchem Zeitpunkt gilt das? Was passiert, wenn die Bundesrepublik ihr Eigentum verkauft, wie bei mir ja augenscheinlich durch die Rechnung dokumentiert?
Du zahlst für den PA eine Gebühr (PAuswG §31). Bist du irgendwann schon einmal durch die Zahlung einer Gebühr Eigentümer von irgendwas geworden?
Das geht aber aus der Rechnung/Quittung nicht hervor und aus dem Gesetz auch nicht. Dann stünde nämlich im Gesetz
Eigentümer des Ausweises bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland. Dies ist nur durch ein Gesetz abdingbar
Der Sinn ist mir klar, die Regelung ist aber unklar!
Ein Schelm, der böses dabei denkt!
Grüße
TS
Hallo TS,
die Regelung ist aber unklar!
Das denke ich nicht. Und scheint auch nicht Auffassung der Juristen zu sein.
LG,
CK
Hallo und guten Tag,
die Regelung ist aber unklar!
Das denke ich nicht. Und scheint auch nicht Auffassung der Juristen zu sein.
Welcher Juristen? Gibt es da schon eindeutige Auseinandersetzungen?
Wo finde ich die?
Grüße
TS
Hej TS,
Welcher Juristen? Gibt es da schon eindeutige Auseinandersetzungen?
Wo finde ich die?
Ich habe schon von derartigen Urteilen gehört. Wenn Du diese Aussage belegt haben möchtest (ich habe gerade keinen Link parat): du kannst die Suchmaschine deiner Wahl sicher so gut bedienen wie ich ;-)
Ich glaube aber, es ging dabei nicht um Sachbeschädigung, sondern um Urkundenfälschung - vermutlich war heise die Quelle (Print)...
Marc
Hallo
§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
… Was passiert, wenn die Bundesrepublik ihr Eigentum verkauft, wie bei mir ja augenscheinlich durch die Rechnung dokumentiert?
Du zahlst für den PA eine Gebühr (PAuswG §31). Bist du irgendwann schon einmal durch die Zahlung einer Gebühr Eigentümer von irgendwas geworden?
Das geht aber aus der Rechnung/Quittung nicht hervor und aus dem Gesetz auch nicht. Dann stünde nämlich im Gesetz
Eigentümer des Ausweises bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland. Dies ist nur durch ein Gesetz abdingbar
Was soll der Quatsch? Was geht woraus nicht hervor?
Oben zitierst du selbst „§4, Satz(2) : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ und der von mir verlinkte §31 sagt in Absatz 1 „Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften sind zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren und Auslagen zu erheben.“. Die Ausweise sind also Eigentum der BRD und du zahlst keinen Kaufpreis, sondern Gebühren und Auslagen.
Der Sinn ist mir klar, die Regelung ist aber unklar!
Da ist nichts unklar.
Ein Schelm, der böses dabei denkt!
Für weitere Erkundigungen wenden Sie sich bitte an den nationalen Ausschuss der Reichbürger und Verschwörungsspinner.
Tschö, Auge
Hallo und guten Tag,
Für weitere Erkundigungen wenden Sie sich bitte an den nationalen Ausschuss der Reichbürger und Verschwörungsspinner.
ROTFL
Einfach witzig, wie Du die Hinterfragung von Gesetzestexten wegzuspotten versuchst ;-)
Aber da Du dich hier implizit als linientreuer Gesetzesbüger gibst (und das ist durchaus positiv gemeint!) kannst Du mir eventuell die ursprüngliche Frage nach dem brauchbarsten Lesegerät beantworten?
Grüße
TS
Hallo
Für weitere Erkundigungen wenden Sie sich bitte an den nationalen Ausschuss der Reichbürger und Verschwörungsspinner.
ROTFL
Einfach witzig, wie Du die Hinterfragung von Gesetzestexten wegzuspotten versuchst ;-)
Wenn aus deinen Postings nur hervorginge, was du zu hinterfragen gedenkst.
Dass der PA Eigentum der BRD ist und bleibt, geht aus dem von dir selbst zitierten Gesetzestext hervor. Dass du ihn nicht kaufst sondern eine Gebühr bezahlst, geht ebenso aus dem Gesetz hervor. Das waren die zwei hier diskutierten und mittlerweile mit Nachweisen belegten Punkte. Die Regelung ist also keineswegs „unklar“, wie du behauptest. Damit bleibt meiner Meinung nach in dieser Hinsicht kein Raum für einen Schelm.
Das auszudrücken, wird ja wohl auch in diesem Land noch erlaubt sein, oder?
Tschö, Auge
Hallo und nachdenklichen Tag,
Dass der PA Eigentum der BRD ist und bleibt, geht aus dem von dir selbst zitierten Gesetzestext hervor. Dass du ihn nicht kaufst sondern eine Gebühr bezahlst, geht ebenso aus dem Gesetz hervor. Das waren die zwei hier diskutierten und mittlerweile mit Nachweisen belegten Punkte. Die Regelung ist also keineswegs „unklar“, wie du behauptest. Damit bleibt meiner Meinung nach in dieser Hinsicht kein Raum für einen Schelm.
Das auszudrücken, wird ja wohl auch in diesem Land noch erlaubt sein, oder?
Wo sind nur die Diskussionskultur und die Philosphie geblieben?
Nicht die Griechen haben Hilfe von uns nötig (vielleicht nur finanziell), sondern wir haben Hilfe von den Griechen nötig... Ich meine da allerdings das Gedankengut der Antike!
Grüße
TS
Wo sind nur die Diskussionskultur und die Philosphie geblieben?
Da.
Hallo,
Nicht die Griechen haben Hilfe von uns nötig (vielleicht nur finanziell), sondern wir haben Hilfe von den Griechen nötig... Ich meine da allerdings das Gedankengut der Antike!
hatten die damals schon maschinenlesbare Ausweise? (Und duck und weg :))
Gruß
Jürgen
Hallo und guten Tag,
hatten die damals schon maschinenlesbare Ausweise? (Und duck und weg :))
grins
Vielleicht kommt daher der Ausspruch "in Stein gemeißelt"? Aber ich denke, die hatten sogar schon Papier und bestimmt auch formalisierte Ausweispapiere. Damit waren die bestimmt auch schon maschinenlesbar. Nur die Maschinen gab es noch nicht ;-P
Ohne Humor geht die Welt unter
Grüße
TS
hatten die damals schon maschinenlesbare Ausweise? (Und duck und weg :))
Man weiß es nicht. Es werden immer wieder "unerklärbare" Artefakte gefunden. Wenn man nicht weiter weiß, gelten die als religiöse Kultgegenstände.
So wie der neue Ausweis der Bundesrepublik, mit dem Gott Mammon geopfert werden kann. Geld ausgeben noch schneller:
"Vorbereitet für die digitale Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden rechtsverbindlich unterzeichnen."
Linuchs
Aber da unsere Regierungen schon seit Jahrzehten nicht mehr wissen, was sie tun, ergibt siche hier vielleicht eine Lücke?
Naja, Wenn es ein Antragsdelikt wäre(!) könnte man in Hinblick auf das Handeln der dafür zuständige Bundesregierung oder das Bundeskanzleramt gut begründet behaupten, dass die an Paranoia leiden und gar nicht geschäftsfähig sind.
Du irrst dich. Der Perso ist per Gesetzgebung Eigentum der Bundesregierung.
So wie du "Eigentum" - ähhh - "Personal" der Bundesrepublik bist (Personal-Ausweis, nicht Identitätskarte). In bestimmten Fällen (z.B. als Arbeitssuchender) musst du Urlaub beantragen, wenn du weg willst.
Nöö: "(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland." nicht der Regierung. Wer ist der Geschäftsführer oder Prokurist? Darf er sein Eigentum zurückfordern oder hat man als "Mieter" ein Recht auf den Besitz?
Da müsste man mal die Reichsbürger fragen ...
Linuchs
Hallo
Darf [der Geschäftsführer oder Prokurist der Bundesrepublik Deutschland] sein Eigentum zurückfordern oder hat man als "Mieter" ein Recht auf den Besitz?
Wieso „Recht auf den Besitz“? Man hat als Bürger der BRD die Pflicht, ein gültiges Personaldokument (PA oder Pass) zu besitzen.
Da müsste man mal die Reichsbürger fragen ...
Ich hätte das Wort nicht erwähnen sollen …
Tschö, Auge
PS: Es gibt hier schon bemerkenswerte Tags. Ich hätte gern auch noch „steinzeit“ und speziell für diese Fußnote „satire“ genutzt, aber bei drei Tags ist hier ja (mMn richtigerweise) schluss. :-)
Aloha ;)
Die Sache mit der Alufolie ist allerdings eine gute Idee, wenn die wirklich gegen RFID-Chip-Auslesen hilft. Ich will ja nicht in jedem Kaufhaus und unter jeder Mautbrücke gleich registriert werden :-O
Klar hilft das.
RFID funktioniert ja nicht anders als durch elektromagnetische Strahlung die (vereinfacht ausgedrückt) dazu genutzt wird, einen mikroskopisch kleinen Schwingkreis anzuregen, wobei man dessen Signal dann wieder einfangen und interpretieren kann.
Solche elektromagnetische Strahlung dringt jedoch nicht in einen Faradayschen Käfig ein und eine Metallummantelung (Alufolie) wirkt als solcher, das weißt du aber ja sicher.
Wie gut das wirkt kommt dann aber immer noch auf die Detailtechnologie im Einsatz an. Gegen RFID hilft Alufolie, gegen Anderes nicht immer. Kommt aber auch immer auf die Dicke des Umwickelns an.
Grüße,
RIDER
Hallo und guten Morgen,
Die Sache mit der Alufolie ist allerdings eine gute Idee, wenn die wirklich gegen RFID-Chip-Auslesen hilft. Ich will ja nicht in jedem Kaufhaus und unter jeder Mautbrücke gleich registriert werden :-O
Klar hilft das.
RFID funktioniert ja nicht anders als durch elektromagnetische Strahlung die (vereinfacht ausgedrückt) dazu genutzt wird, einen mikroskopisch kleinen Schwingkreis anzuregen, wobei man dessen Signal dann wieder einfangen und interpretieren kann.
Solche elektromagnetische Strahlung dringt jedoch nicht in einen Faradayschen Käfig ein und eine Metallummantelung (Alufolie) wirkt als solcher, das weißt du aber ja sicher.
Ich kenne aber auch die Einwände von (... weiß jetzt nicht, wer es war in diesem Thread) mit der Keksdose aus dem Blitzlabor an der TU. Wenn der Käfig nicht wirklich rundherum eng genug geschlossen ist, kann er auch wirkungslos werden, oder sogar ganz im Gegenteil als Konzentrator wirken. Die Sache mit dem Auto im Gewitter stimmt nämlich leider bei den heute üblichen großen Scheiben nicht mehr! Und Haushalts-Alufolie kann auch beschichtet sein, warum man sie nicht bedenkenlos zum Grillen verwenden darf (wenn es nicht extra drauf steht)!
Wie gut das wirkt kommt dann aber immer noch auf die Detailtechnologie im Einsatz an. Gegen RFID hilft Alufolie, gegen Anderes nicht immer. Kommt aber auch immer auf die Dicke des Umwickelns an.
Wenn ich dann endlich ein Lesegerät habe, werde ich das sicherlich ausprobieren und anschließend berichten. Aber die Urfrage dieses Threads konnte mir ja noch niemand beantworten :-(
Grüße
TS
Aloha ;)
Ich kenne aber auch die Einwände von (... weiß jetzt nicht, wer es war in diesem Thread) mit der Keksdose aus dem Blitzlabor an der TU.
Naja, nö. Es ging um Alufolie, also um ein durchgängig leitendes Material drumherum. Dass eine lackierte Blechdose vielleicht nicht denselben Effekt zeigt mag ja sein, ändert aber nichts an der Aussage.
Wenn der Käfig nicht wirklich rundherum eng genug geschlossen ist, kann er auch wirkungslos werden, oder sogar ganz im Gegenteil als Konzentrator wirken.
Nein, das stimmt so nicht. Auch ein Metallgitter stellt einen Farradayschen Käfig dar. Tatsächlich wundert es mich auch, dass die Keksdose nur wegen der Lackierung (bzw. dem nicht geschlossenen Kontakt zwischen Dose und Deckel) nicht gewirkt haben soll, da muss es meiner Einschätzung nach eine andere Erklärung für geben. Schon die Dose ohne Deckel sollte einen abschirmenden Effekt haben (wenn sie auch vielleicht keine vollständige Abschirmung bieten kann). "Wirkungslos" wird der Käfig also definitiv nie. Aber klar, um einen RFID-Chip nutzlos zu machen solltest du natürlich schon eine rundherum geschlossene metallische, leitend-verbundene Hülle haben. Wie zum Beispiel eine Umwicklung mit Alufolie ;)
Woher du das Wort "Konzentrator" in dem Zusammenhang nimmst ist mir auch unklar, inwiefern sollte es irgendeinen "konzentrierenden" Effekt geben? Nichtmal ein verstärkender Effekt ist da wirklich plausibel... Woher auch?
Und Haushalts-Alufolie kann auch beschichtet sein, warum man sie nicht bedenkenlos zum Grillen verwenden darf (wenn es nicht extra drauf steht)!
Ist das so? Wikipedia sagt
Aluminiumfolien werden meist aus Reinaluminium (Al-Gehalt 99 bis 99,9 %) hergestellt.
und warum Aluminiumfolien im Regelfall dann noch beschichtet werden sollten ergibt für mich auch keinen Sinn. Woher nimmst du denn dieses Wissen? Ich finde dafür nichtmal Anhaltspunkte.
Die Sache mit dem Auto im Gewitter stimmt nämlich leider bei den heute üblichen großen Scheiben nicht mehr!
Citation needed - meiner Einschätzung nach ist das Humbug. Siehe auch hier, Zitat:
Der Käfig-Effekt greift auch, wenn das Dach von großen Panorama-Scheiben durchbrochen ist. Und selbst in einem Cabrio ist es sicher, zumindest solange das Dach geschlossen bleibt und das Metallgestänge unter dem Stoff Kontakt mit der restlichen Karosserie hat.
Natürlich wird die Abschirmung besser, je kleiner die Lücken im Metall sind. Aber ein Blitz ist auch nochmal ne andere Hausnummer als Datenübertragung via Funk.
Wenn ich dann endlich ein Lesegerät habe, werde ich das sicherlich ausprobieren und anschließend berichten. Aber die Urfrage dieses Threads konnte mir ja noch niemand beantworten :-(
Klar ;) Könnte ich die beantworten hätte ich das getan - da ich dazu aber nichts weiß beschränke ich mich lieber auf die Aspekte, bei denen ich Ahnung habe :D
Grüße,
RIDER
Hallo Camping_RIDER,
Und Haushalts-Alufolie kann auch beschichtet sein, warum man sie nicht bedenkenlos zum Grillen verwenden darf (wenn es nicht extra drauf steht)!
Ist das so? Wikipedia sagt
Aluminiumfolien werden meist aus Reinaluminium (Al-Gehalt 99 bis 99,9 %) hergestellt.
und warum Aluminiumfolien im Regelfall dann noch beschichtet werden sollten ergibt für mich auch keinen Sinn.
@TS schrieb „kann“, nicht „Regelfall“ ;-)
Woher nimmst du denn dieses Wissen? Ich finde dafür nichtmal Anhaltspunkte.
Es gibt zum Beispiel Back-Alufolie mit Antihaftbeschichtung.
Bis demnächst
Matthias
Hallo Matthias Apsel,
Und Haushalts-Alufolie kann auch beschichtet sein, warum man sie nicht bedenkenlos zum Grillen verwenden darf (wenn es nicht extra drauf steht)!
@TS schrieb „kann“, nicht „Regelfall“ ;-)
Obwohl man „wenn es nicht extra drauf steht“ auch so interpretieren kann, dass beschichtete Alufolie der Regelfall ist, was aber auch meiner Erfahrung widerspricht.
Bis demnächst
Matthias
Wenn ich dann endlich ein Lesegerät habe, werde ich das sicherlich ausprobieren und anschließend berichten. Aber die Urfrage dieses Threads konnte mir ja noch niemand beantworten :-(
Das ist auch eine Frage was man mit dem Lesegerät machen möchte. Für den Heimgebrauch sind die Kategorien Cat B, Cat S und Cat K. Braucht man QES ist ein Gerät der Kategorie Cat K erforderlich. Geräte mit eigener Tastatur sind sicherer, als Geräte die eine Fremdtastatur mitbenutzen. Standard Kartenleser wurden 2010 kostenlos verteilt. Auch konnte man vergünstig Geräte beziehen. Ob es diese Subventionierung vom Staat noch gibt, kann ich nicht sagen.
Es gibt Kartenschutzhüllen aus Edelstahl die sind mit RFID-Ausleseschutz und NFC-Ausleseschutz zertifiziert.
Zur Not hilft immer noch die Mikrowelle :-O
Vorsicht, das ist strafbar.
Nun ja. Es stellt sich die Frage nach dem Beweis. "Ausweis kaputt" reicht nicht, weil der ja auch auf einem wildgewordenen RFID-Killer im Supermarkt kaputt gegangen sein kann. Und dann wären da noch die Nachbarn, wahlweise die CIA oder Marsmännchen mit den Strahlenkanonen.
Tag,
Zur Not hilft immer noch die Mikrowelle :-O
Vorsicht, das ist strafbar.
Nun ja. Es stellt sich die Frage nach dem Beweis.
der einzige Beweis, der hier erbracht werden sollte, ist einer, der die Behauptung untermauert, es wäre strafbar, einen Personalausweis zu zerstören. Das ist schlichtweg Unsinn aus dem Dunstkreis der Aluhut- und Reichsbürgergrüppchen, genauso wie die Behauptung
Der Perso ist per Gesetzgebung Eigentum der Bundesregierung.
Es handelt sich nicht um eine Straftat und auch nicht um eine Ordnungswidrigkeit (und die Bundesrepublik ist nicht die Bundesregierung, das bisschen sollte man als Bürger eines Staates auseinanderhalten können).
Strafbar ist ganz allgemein die Urkundenfälschung, aber es sollte jedem klar sein, dass der Sinn einer Fälschung ein gänzlich anderer ist als der einer Zerstörung. Obendrein ist ein Ausweis mit defektem Chip weiterhin ausdrücklich ohne Einschränkungen gültig (§28, Absatz 3).
Es ist nicht einmal ein rechtliches Problem, unpfleglich mit dem Ding umzugehen – solange der Ausweis intakt bleibt. Erst dann ergibt sich ein Verstoß, aber auch nur indirekt, und zwar gegen die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen.
Also bitteschön: Gesetz und Paragraph nennen, der Zerstörung des Chips unter Strafe stellt. Und bitte kein Geschwurbel à la "Das weiss man doch, das steht überall, das haben schon etliche Gerichte gesagt." Haben sie das? Dann bitte entsprechende Urteile vorlegen.
Also bitteschön: Gesetz und Paragraph nennen, der Zerstörung des Chips unter Strafe stellt.
Im Falle der mutwilligen Zerstörung fremden Eigentums kommt §303 StGB (Sachbeschädigung) in Frage. Eben weil der Ausweis im Eigentum der Bundesrepublik und damit "fremde Sache" bleibt.
Man kann ebensogut auch auf §303b Absatz 1, Nr. 3 StGB abstellen, denn der Ausweis ist auch ein Datenträger.
Aber auch das ist ein Vorsatzhandlung. Und wenn der Besitzer (nicht: Eigentümer) nicht völlig verblödet ist gilt immer die Unschuldsvermutung.
Hallo Ronald,
von „inhaftiert“ war keine Rede.
der einzige Beweis, der hier erbracht werden sollte, ist einer, der die Behauptung untermauert, es wäre strafbar, einen Personalausweis zu zerstören.
Du findest via Google sehr viel diesbezüglich, unter anderem diesen Artikel eines Rechtsanwalts.
Das ist schlichtweg Unsinn aus dem Dunstkreis der Aluhut- und Reichsbürgergrüppchen, genauso wie die Behauptung
Nun, das kannst du natürlich sehen wie du das möchtest, aber ich kann dir versichern, dass ich mit den Reichsbürgern nichts am Hut habe und Verschwörungstheorien im Regelfall ablehne bzw mich über sie lustig mache.
Ich kann dir auch versichern, dass ich mindestens eine Person kenne, die bereits deswegen belangt worden ist (mit einer Geldstrafe).
(und die Bundesrepublik ist nicht die Bundesregierung, das bisschen sollte man als Bürger eines Staates auseinanderhalten können).
Geschenkt. Eine Unsauberkeit in der Formulierung, meiner Eile geschuldet.
Allgemein täte dir ein weniger aggressiver Ton gut. Ich habe dir schließlich nichts getan.
LG,
CK
der einzige Beweis, der hier erbracht werden sollte, ist einer, der die Behauptung untermauert, es wäre strafbar, einen Personalausweis zu zerstören.
[Sachbeschädigung].
Touché. Ob die teilweise Beschädigung einer 30-€-Sache verfolgt wird, lasse ich mal dahingestellt.
Ich kann dir auch versichern, dass ich mindestens eine Person kenne, die bereits deswegen belangt worden ist (mit einer Geldstrafe).
Ja, nee, solche Personen kennt natürlich jeder. Oder Personen, die Personen kennen. Oder die mal von Personen gehört haben, die Personen kennen, die …
Allgemein täte dir ein weniger aggressiver Ton gut. Ich habe dir schließlich nichts getan.
Du äußerst dich wie ein AfD-Spinner: Behauptungen ohne Quellenangabe und keinen Plan, wer was im Staate macht. Mir reicht das, in mehrfacher Hinsicht.
Dir täte allgemein mehr Sorgfalt beim Schreiben gut, weniger eilig nur um des Vor-die-Füße-kippen-Wollens vor die Füße Gekipptes.
Hallo Ronald,
Ich kann dir auch versichern, dass ich mindestens eine Person kenne, die bereits deswegen belangt worden ist (mit einer Geldstrafe).
Ja, nee, solche Personen kennt natürlich jeder. Oder Personen, die Personen kennen. Oder die mal von Personen gehört haben, die Personen kennen, die …
shrug ob du mir das abnimmst oder nicht ist mir herzlich egal.
Allgemein täte dir ein weniger aggressiver Ton gut. Ich habe dir schließlich nichts getan.
Du äußerst dich wie ein AfD-Spinner:
Du wirst unangemessen persönlich und beleidigend. Unterlasse das, ich möchte nicht moderierend eingreifen müssen.
Behauptungen ohne Quellenangabe
Recherchiere das nächste mal doch einfach selber, die Google-Suche und das Finden des Artikels hätte dich maximal 3 Minuten gekostet, inklusive lesen. Ich erwarte Eigeninitiative von Lesern, wir sind hier ja nicht in der Schule, und das ist kein wissenschaftlicher Artikel. Wenn du allerdings keine Quelle finden kannst, die mich be- oder widerlegt, bist du natürlich herzlich eingeladen nachzufragen.
und keinen Plan, wer was im Staate macht.
Über meine Kenntnisse bzgl der Zuständigkeiten von Behörden aufgrund eines Verschreibers zu urteilen ist mutig.
Mir reicht das, in mehrfacher Hinsicht.
Deine persönlichen Befindlichkeiten sind nicht mein Problem.
Dir täte allgemein mehr Sorgfalt beim Schreiben gut,
Zweifelsfrei, wie jedem anderen auch. Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach. Flüchtigkeitsfehler passieren.
LG,
CK
Hallo,
ich möchte nicht moderierend eingreifen müssen.
Das ist jetzt hoffentlich auch nur ein Flüchtigkeitsfehler: Moderierend eingreifen wollen, wo man selbst beteiligt ist, kann nicht funktionieren!
Gruß
Kalk
Hallo Tabellenkalk,
ich möchte nicht moderierend eingreifen müssen.
Das ist jetzt hoffentlich auch nur ein Flüchtigkeitsfehler: Moderierend eingreifen wollen, wo man selbst beteiligt ist, kann nicht funktionieren!
Möglich, aber als „AFD-Spinner“ muss ich mich nicht bezeichnen lassen, schon gar nicht von einem Drive-By-User, der offensichtlich nichts über mich weiß. Das ist ja gleich eine doppelte Beleidigung.
LG,
CK
Hallo,
aber als „AFD-Spinner“ muss ich mich nicht bezeichnen lassen,
Da hast du Recht...
schon gar nicht von einem Drive-By-User, der offensichtlich nichts über mich weiß. Das ist ja gleich eine doppelte Beleidigung.
... genaugenommen wurdest du aber nicht als solcher bezeichnet, es wurde nur deine Ausdruckweise mit der eines solchen verglichen. Das ist natürlich grenzwertig und provokativ. Die doppelte Beleidigung vermag ich aber nicht zu erkennen.
Darum gehts mir aber gar nicht. Es mag hier eine Moderation (in welcher Form auch immer) nötig sein, diese sollte aber nicht von jemandem durchgeführt werden, der bereits in diesem Thread aktiv war. Du als Beteiligter könntest aber jemanden (möglichst transparent) mit Moderationsrechten dazubitten.
Gruß
Kalk
Hallo und guten Tag,
Darum gehts mir aber gar nicht. Es mag hier eine Moderation (in welcher Form auch immer) nötig sein, diese sollte aber nicht von jemandem durchgeführt werden, der bereits in diesem Thread aktiv war. Du als Beteiligter könntest aber jemanden (möglichst transparent) mit Moderationsrechten dazubitten.
Das sehe ich auch so. Christian ist mach meinem Gefühl in der letzten Zeit zu leicht gereizt. Wenn er die Dinge mit mehr Humor sehen würde und die Postimngs einfach nicht auf sich persönlich beziehen würde, dann könnte er mit seinem zweifelsohne vorhandenen riesengroßen Wissen die Fragen viel eleganter lösen.
Das gilt aber auch für Andere, die dann schonmal schreiben "das gefällt mir nicht", als müsste das dann Gesetz sein. Meinungsäußerungen und unterschiedliche Ansichten waren hier im Forum immer erlaubt und sollten es mMn auch bleiben - solange sie dann eben nicht direkt persönlich und beleidigend werden. Das brauchen wir bestimmt alle nicht!
Und noch eine Bitte in eigener Sache: wenn ich dann mal schreibe "nicht quasseln sondern zeigen", dann ist das auch nicht böse gemeint, sondern nur die sanfte Ermahnung, dass man mit einem einfachen Link auf die ja ohnehin im Hinterhirn befindliche Veröffentlichung oft schneller zur Lösung führen kann, als wenn man sich über 20 hin-und-her-Postings über die Geschäftsordnung streitet...
In diesem Sinne: Prost auf ein auch zukünftig fachlich und menschlich befruchtendes Forum!
Grüße
TS
Hallo,
die Postimngs einfach nicht auf sich persönlich beziehen würde
das halte ich für schwierig bis unmöglich, wenn die Postimngs tatsächlich ad personam formuliert werden...
wenn ich dann mal schreibe "nicht quasseln sondern zeigen", dann ist das auch nicht böse gemeint, sondern nur die sanfte Ermahnung,
tut mir leid, aber daran kann ich nix sanftes erkennen :P
In diesem Sinne: Prost auf ein auch zukünftig fachlich und menschlich befruchtendes Forum!
Ohja, die gegenseitige Befruchtung kommt in diesem Forum wirklich zu kurz!
Gruß
Kalk
Hallo Tabellenkalk,
wenn ich dann mal schreibe "nicht quasseln sondern zeigen", dann ist das auch nicht böse gemeint, sondern nur die sanfte Ermahnung,
tut mir leid, aber daran kann ich nix sanftes erkennen :P
Ich auch nicht. Ohne :P.
Bis demnächst
Matthias
@@Tabellenkalk
Ohja, die gegenseitige Befruchtung kommt in diesem Forum wirklich zu kurz!
Die Virtualität dieser Welt setzt der gegenseitigen Befruchtung Grenzen. Um im RL (bei den letzten SELF-Treffen) die Biologie. ;-)
LLAP 🖖
Zur Not hilft immer noch die Mikrowelle :-O
Vorsicht, das ist strafbar. Keine Ordnungswidrigkeit, sondern tatsächlich ein Straftatbestand. Nimm lieber Alufolie und wickele den darin ein.
Welcher Straf-Tatbestand (Gesetzestext) ?
Das mit der Alu-Folie muss getestet werden, nicht blind drauf vertrauen.
Habe irgendwo den Ratschlag gelesen, ein Handy in den Kühlschrank zu legen, wenn es abhörsicher sein soll. Unfug, ich legte meins in den Kühlschrank, rief es an und es klingelte.
Ich legte es in eine blecherne Keksdose, Blechdeckel drauf (Faradayscher Käfig) und es klingelte. Warum? Dose und Deckel waren lackiert und damit elektrisch getrennt. Erst nach dem Abkratzen des Lacks zwischen Dose und Deckel war Ruhe.
Linuchs