Also bitteschön: Gesetz und Paragraph nennen, der Zerstörung des Chips unter Strafe stellt.
Im Falle der mutwilligen Zerstörung fremden Eigentums kommt §303 StGB (Sachbeschädigung) in Frage. Eben weil der Ausweis im Eigentum der Bundesrepublik und damit "fremde Sache" bleibt.
Man kann ebensogut auch auf §303b Absatz 1, Nr. 3 StGB abstellen, denn der Ausweis ist auch ein Datenträger.
Aber auch das ist ein Vorsatzhandlung. Und wenn der Besitzer (nicht: Eigentümer) nicht völlig verblödet ist gilt immer die Unschuldsvermutung.