Die Frage ist aber eher, ob du mit dem Inhalt deines Textes Grund für eine berechtigte Abmahnung gibst. Das kann dir vorher niemand beantworten.
Nachher auch nicht.
Nehmen wir die Richterin [...] vom LG Hamburg.
Erst verbietet diese einem Herrn B. aus D, dass dieser behauptet, dass man nicht sagen dürfe, dass ein gewisser Herr E. aus der T. Ziegen ficke um wenige Wochen später auf die bessere Idee zu kommen, dass man eine AfD-Größe "Nazischlampe" nennen dürfe, weil ja keine Sau annähme, dass diese eine "Schlampe" sei. Auf deutsch: Die Richterin [...] liefert selbst den Beweis, dass ihr erstes Urteil willkürlich und falsch war und wird natürlich zusammen mit der gesamten Hamburger Justiz jeden Verdacht, dass diese im Fall E. gegen B. Rechtsbeugung begangen habe, strikt und empört von sich weisen.