.. und wie siehts mit Äußerungen ggü. Politikern aus?
Vor einigen Gerichten leider äußerst demokratiewidrig.
Ich erinnere mich die Sache mit den nichtgefärbten Haaren eines gewissen Types, der direkt vom Kanzleramt in die Gazpromzentrale wechselte. Deshalb lasse ich mal den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte antworten:
Mit Rücksicht auf die Tatsache, dass F. G. Lokalpolitiker war, die Debatten in aller Öffentlichkeit mit relativ harschen Worten von beiden Seiten stattfanden und schließlich Gemeinderatswahlen anstanden, findet der Gerichthof, dass die Äußerung des Beschwerdeführers nicht die Grenzen akzeptabler Kritik überschritt. Indem die deutschen Gerichte diese als bloße Tatsachenbehauptung qualifizierten und dafür einen unverhältnismäßig hohen Beweisgrad verlangten, versäumten sie es, ein faires Gleichgewicht zwischen den widerstreitenden Interessen zu wahren.Der Eingriff war somit in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Verletzung von Art. 10 EMRK (einstimmig).
Die Richter einiger Gerichte haben das mit den überzogenen Beweisforderungen noch nicht verinnerlicht und fordern nach wie vor einen Strengbeweis für die Wahrheit von Meinungs(!)-äußerungen, sogar über das Maß hinaus, welches für eine strafrechtliche Verurteilung des von den Äußerungen betroffenen notwendig wäre. Besonders in Hessen, Köln, Berlin und Hamburg herrschen da dunkeldeutsche Verhältnisse.
Aber prinzipiell sieht das deutsche und europäische Recht auch bei Politikern einen weniger weit gefassten Ehrenschutz vor. Zudem handelt es sich um "Personen des öffentlichen Lebens" oder sogar "Personen der Zeitgeschichte", bei denen (abgestuft) Eingriffe in die Privatsphäre erlaubt sein können, z.B. der Kokainkonsum eines stramm rechten, scharfmacherischen, ehemaligen Hamburger Justizsenators, der niemals durch Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung auffiel, sondern stets durch seine "Rechtsstaatliche Offensive" auffiel, die sich wohl dadurch auszeichnete, dass "Neger" halt "alle etwas mehr bekommen". (OT: Ronald Barnabas Schill)