Hello,
Guck in die Wikipedia nach "Stille Feiertage" bzw. "Tanzverbot".
Ich suche eine amtliche Mitteilung.
Unsere Kommunalverwaltung kann mir leider auch nicht helfen (oder will nicht...). Das sind aber nachher diejenigen, die mich verknacken lassen, wenn dann doch Jemand ein Haar in der Suppe findet. Beim (SPD-geführten) Landkreis dauern derartige Anfragen mindestens vier Wochen und sind kostenpflichtig; sie bedüfren eines konkreten Anlasses. Allgemeine Anfragen werden nicht bearbeitet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
In einem Bericht der Augsburger Allgemeinen steht, dass der RefTag in Bayern kein Tanzverbot hätte. Aber am darauf folgenden St. Nimmerleinstag (ab 02:00 Uhr) schon. Du kannst die Halloween-Nacht also nicht in der Disco durchmachen, wenn die in Bayern, BW, NRW, RP oder Saarland steht.
Liebe Grüße
Tom S.
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
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