Jochen: Stunden & Feiertage

Ich möchte mir eine kleine Stundenübersicht erstellen. Ich arbeite Montag - Freitag jeweils 8 Stunden.

Jetzt möchte ich geren dass PHP mir errechnet wie viele Arbeitstage (Mo-Fr) der jeweils aktuelle Monat ab. Der Zusatz, PHP sollte irgendwie wissen ob diesen Monat Feiertag hat. Wenn ja dann ziehe mir diese bitte von der Gesamtzahl ab. Wenn Feiertage auf ein Wochenende (Sa & So) fällt, kann dieser ignoriert werden.

Ist dieses mit PHP möglich? Wie sollte ich vorgehen?

  1. Hello,

    wo arbeitest Du denn? In Dubai, oder in Bayern? Oder vielleicht in NRW?

    Die (gesetzlichen) Feiertage sind weltweit nicht einheitlich. Du musst also den gültigen Feiertagskalender als Nachschlagewert bereitstellen für das Progrämmchen.

    Du findest einen auf https://www.schulferien.org/deutschland/feiertage/2017/

    und Matthias Apsel hat http://brückentage.info/2017/feiertage-deutschland-2017.html erstellt

    Liebe Grüße
    Tom S.

    --
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
    Das Leben selbst ist der Sinn.
    1. Hallo TS,

      und Matthias Apsel hat http://brückentage.info/2017/feiertage-deutschland-2017.html erstellt

      und auch http://brückentage.info/2017/arbeitstage-deutschland-2017.html.

      Bis demnächst
      Matthias

      --
      Rosen sind rot.
      1. Hello Matthias,

        und Matthias Apsel hat http://brückentage.info/2017/feiertage-deutschland-2017.html erstellt

        und auch http://brückentage.info/2017/arbeitstage-deutschland-2017.html.

        hat die Applikation eine Schnittstelle, um von außen gezielte Abfragen durchführen zu können?

        Liebe Grüße
        Tom S.

        --
        Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
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        1. Hallo TS,

          hat die Applikation eine Schnittstelle, um von außen gezielte Abfragen durchführen zu können?

          Leider (derzeit) nein. Aber es gibt zum Beispiel https://www.steuertipps.de/service/rechner/arbeitstage-rechner#!/

          Bis demnächst
          Matthias

          --
          Rosen sind rot.
          1. Hi,

            Leider (derzeit) nein. Aber es gibt zum Beispiel https://www.steuertipps.de/service/rechner/arbeitstage-rechner#!/

            hm. Dort kommen für Bayern, bei 5-Tage-Woche, für diesen Monat (Oktober 2017) 21 Arbeitstage raus.

            Ich komm nur auf 20. Dort ist wohl der Reformationstag, der dieses Jahr ausnahmsweise gesetzl. Feiertag ist, nicht berücksichtigt.

            cu,
            Andreas a/k/a MudGuard

            1. Hello,

              BTW:
              darf denn dieses Jahr am Reformationstag überhaupt Halloween gefeiert werden, so mit lauter Popmusik und Tanz?

              Liebe Grüße
              Tom S.

              --
              Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
              Das Leben selbst ist der Sinn.
              1. Hi,

                darf denn dieses Jahr am Reformationstag überhaupt Halloween gefeiert werden, so mit lauter Popmusik und Tanz?

                nicht jeder Feiertag ist mit Tanzverbot belegt.

                cu,
                Andreas a/k/a MudGuard

                1. Hello,

                  darf denn dieses Jahr am Reformationstag überhaupt Halloween gefeiert werden, so mit lauter Popmusik und Tanz?

                  nicht jeder Feiertag ist mit Tanzverbot belegt.

                  Du wiederholst damit meine Frage umformuliert als Aussage.

                  Aber leider ist meine Frage damit noch nicht beantwortet. Bestehen für den Reformationstag (außer den üblichen Arbeitsverboten nach Arbeitszeitgesetz, LKW-Verbot, usw.) weitere Einschränkungen?

                  Liebe Grüße
                  Tom S.

                  --
                  Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
                  Das Leben selbst ist der Sinn.
                  1. Hallo Tom,

                    lmgtfy…

                    Guck in die Wikipedia nach "Stille Feiertage" bzw. "Tanzverbot".

                    In einem Bericht der Augsburger Allgemeinen steht, dass der RefTag in Bayern kein Tanzverbot hätte. Aber am darauf folgenden St. Nimmerleinstag (ab 02:00 Uhr) schon. Du kannst die Halloween-Nacht also nicht in der Disco durchmachen, wenn die in Bayern, BW, NRW, RP oder Saarland steht.

                    Achso, @@Jochen - es gibt einen Sonderfall im Mai: Christi Himmelfahrt kann auf den 1. Mai fallen, wenn Ostern am 23.3. ist. Dann darfst Du nur einen Tag abziehen :)

                    Rolf

                    --
                    sumpsi - posui - clusi
                    1. Hello,

                      Guck in die Wikipedia nach "Stille Feiertage" bzw. "Tanzverbot".

                      Ich suche eine amtliche Mitteilung.

                      Unsere Kommunalverwaltung kann mir leider auch nicht helfen (oder will nicht...). Das sind aber nachher diejenigen, die mich verknacken lassen, wenn dann doch Jemand ein Haar in der Suppe findet. Beim (SPD-geführten) Landkreis dauern derartige Anfragen mindestens vier Wochen und sind kostenpflichtig; sie bedüfren eines konkreten Anlasses. Allgemeine Anfragen werden nicht bearbeitet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

                      In einem Bericht der Augsburger Allgemeinen steht, dass der RefTag in Bayern kein Tanzverbot hätte. Aber am darauf folgenden St. Nimmerleinstag (ab 02:00 Uhr) schon. Du kannst die Halloween-Nacht also nicht in der Disco durchmachen, wenn die in Bayern, BW, NRW, RP oder Saarland steht.

                      Liebe Grüße
                      Tom S.

                      --
                      Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
                      Das Leben selbst ist der Sinn.
                      1. Hallo TS,

                        Ich suche eine amtliche Mitteilung.

                        https://www.mi.niedersachsen.de/themen/allgemeine_angelegenheiten_inneren/feiertagsrecht/feiertagsgesetz-61491.html

                        Bis demnächst
                        Matthias

                        --
                        Rosen sind rot.
                        1. Hello,

                          Ich suche eine amtliche Mitteilung.

                          https://www.mi.niedersachsen.de/themen/allgemeine_angelegenheiten_inneren/feiertagsrecht/feiertagsgesetz-61491.html

                          Schom mal einen Schritt weiter. Danke.

                          Und dürfen wir nu öffentlich tanzen und laute Musik machen? Ich bin ja zu blöd, das aus dem verlinkten Text herauszulesen...

                          Liebe Grüße
                          Tom S.

                          --
                          Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
                          Das Leben selbst ist der Sinn.
                          1. Hallo TS,

                            Und dürfen wir nu öffentlich tanzen und laute Musik machen? Ich bin ja zu blöd, das aus dem verlinkten Text herauszulesen...

                            § 7
                            (l) An den folgenden kirchlichen Feiertagen ist die Zeit von 7 bis 11 Uhr morgens nach § 5 Abs. 1 geschützt:
                            b) 31. Oktober (Reformationsfest) in Gemeinden mit mindestens zwei Fünftem evangelischer Bevölkerung;

                            (2) In Gemeinden, in denen der Reformationstag […] bisher als ganztägige kirchliche Feiertage üblich waren, gilt der Schutz nach § 5 Abs. 1 Buchst. c für den ganzen Tag. Die Feststellung hierüber treffen die Gemeinden.

                            § 5
                            (l) An den in § 3 genannten Tagen sind während der Zeit von 7 bis 11 Uhr morgens folgende Veranstaltungen und Handlungen verboten, soweit sie nicht nach Bundesrecht besonders zugelassen oder nach Landesrecht gestattet und unaufschiebbar sind:

                            a) öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Aufzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhangen; das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 2 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt;
                            b) die der Unterhaltung oder dem Vergnügen dienenden Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder der Volksbildung vorliegt;
                            c) Veranstaltungen und Handlungen, soweit sie religiöse oder weltanschauliche Feiern stören oder den Besucherinnen oder Besuchern dieser Feiern den Zugang erschweren.

                            Bis demnächst
                            Matthias

                            --
                            Rosen sind rot.
                          2. Hallo Matthias, hallo Tom,

                            also eins kotzt mich ja schon mal an: Dieses Gesetz ist von 2013, d.h. da war schon klar, dass der 31.10.17 ein Feiertag sein würde. Aber hat sich das rumgesprochen? Zu mir nicht.

                            Ansosnten: IANAL - also selber lesen macht schlau. Ich finde, das Gesetz beantwortet die Frage nach dem Tanzen und Randalieren recht klar.

                            Rolf

                            --
                            sumpsi - posui - clusi
                            1. Hallo Rolf B,

                              also eins kotzt mich ja schon mal an: Dieses Gesetz ist von 2013, d.h. da war schon klar, dass der 31.10.17 ein Feiertag sein würde. Aber hat sich das rumgesprochen? Zu mir nicht.

                              Nicht wirklich aktuell. 2013 wurde das Gesetz wegen des Reformationstages 2017 geändert. Hätte man also locker übernehmen können.

                              Die stets aktuelle Variante: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/tuq/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeiertGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

                              Ansosnten: IANAL - also selber lesen macht schlau. Ich finde, das Gesetz beantwortet die Frage nach dem Tanzen und Randalieren recht klar.

                              +1

                              Bis demnächst
                              Matthias

                              --
                              Rosen sind rot.
      2. Hallo Matthias,

        ich habe mir gerade deine Übersicht "Arbeitstage" angesehen. Ich glaube dort liegt ein Fehler vor (Bayern / BW).

        Die Feiertage scheinen richtig zu sein. Bayern feiert zusätzlich gegenüber Baden-Württemberg in manchen Gegenden Mariä Himmelfahrt.

        Die Summe der Arbeitstage hat mich dann aber verwundert, da BW grundsätzlich einen Arbeitstag weniger hat, laut der Tabelle. Der Unterschied liegt im August, also vermute ich, dass du dort die Tage von Bayern und BW vertauscht hast?

        Gruß Maetzzen

        E1: Da ich in BW lebe und in Bayern arbeite, bin ich sehr froh über diesen einen Feiertag 😂

        1. Hallo Maetzzen,

          Der Unterschied liegt im August, also vermute ich, dass du dort die Tage von Bayern und BW vertauscht hast?

          Danke für den Hinweis und die Analyse. 😀

          Bis demnächst
          Matthias

          --
          Rosen sind rot.
  2. Ich habe mir mal selbst sowas gemacht. Muss man zwar nicht wenns schon was fertiges gibt, aber es war lehrreich und es ist immer abzuwägen wie viel Aufwand man hat wenn man sich eine fertige Bibliothek mit reinzieht die vielleicht noch zig andere Dinge kann die man nicht braucht.

    Falls du auch selbst was coden willst, es gibt zwei Arten von Feiertagen. Welche an einem festen Datum, die sind einfach zu testen. Das ist ein festes case Statement. Dann gibt es welche die sich auf Ostern beziehen. Dafür gibt es eine Formel die den Ostertag berechnet, die Feiertage sind dann eine bestimmte Tagesanzahl vor oder nach diesem Tag.
    Du kannst also zu jedem Tag abfragen ob er ein Feiertag ist oder nicht.