Tach!
Das war erstmal nur eine einstweilige Verfügung, wie aus dem Text hervorgeht.
dieses heißt doch, Facebook muss den User wieder entsperren und den Kommentar wieder für alle sichtbar machen?
Erstmal ja, aber Facebook kann dazu ebenfalls rechtliche Mittel einlegen.
Außerdem frage ich mich, was an diesem Kommentar so schlimm ist dass dieser gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen könnte. Muss man jetzt Angst haben seine eigene Meinung zu schreiben?
Die Meinungsfreiheit existiert weiterhin unter den geltenden gesetzlichen Beschränkungen. Nicht existent ist aber das Recht, seine Meinung überall kundtun zu können. Dass ein Hausherr einen Beitrag löscht, schränkt sie deshalb nicht ein. Man kann weiterhin auf Plattformen unter eigener Herrschaft die Meinung kundtun.
Es geht in dem Fall aber nicht primär um Meinungsfreiheit sondern um die Erfüllung eines Vertrages, wie man zusätzlicher Information aus anderen Quellen entnehmen kann, z.B. Zeit.
dedlfix.