Hej beatovich,
Ich frage mich gerade ob man das nach dem Inkrafttreten der DSGVO am 18. Mail noch genauso locker sehen kann…
Das kannst du für dich halten, wie du willst. Für deine Kunden darfst du keine Rechtsberatung anbieten.
Wann eine Abmahnwelle beginnt, kann wohl keiner vorhersehen. Insofern ist das Risiko nie kalkulierbar. Ich persönlich halte es zwar in der Zeit nach dem 18. Mai für besonders hoch, aber wen juckt das? Weder die Abmahn-Anwälte, noch die Richter.
Beim Datenschützer steht:
Was ist zu tun? Zusammenfassend ergeben sich für einen datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics unter Beachtung der Vorgaben der Aufsichtsbehörden insgesamt vier Punkte, **die einzuhalten sind**: Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen Tracking-Code anpassen Datenschutzerklärung anpassen Ggf. Löschung von Altdaten
Das lässt eigentlich keinen Spielraum.
Richtig.
Alles andere muss der Kunde selber entscheiden.
Ich würde ihm niemals einreden, dass irgendetwas davon unnötig ist!
Marc