beatovich: Google Analytics und andere Tracking Software rechtlich korrekt nutzen

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hallo

Schaue ich mir Art. 25 DSGVO an, so finde ich da nirgends die Information, dass man die Aufbewahrungsdauer auf 14 Monate begrenzen muss. In diesem Zusammenhang verstehe ich nicht wie unter der Berufung auf Art. 25 DSGVO die Empfehlung von 14 Monaten abgeben wird?

Art. 25 DSGVO Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Verantwortliche sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen – wie z. B. Pseudonymisierung – trifft, die dafür ausgelegt sind, die Datenschutzgrundsätze wie etwa Datenminimierung wirksam umzusetzen und die notwendigen Garantien in die Verarbeitung aufzunehmen, um den Anforderungen dieser Verordnung zu genügen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

Also ich lese da:

die Datenschutzgrundsätze wie etwa Datenminimierung wirksam umzusetzen

Was innerhalb der von Google Analytics angebotenen Möglichkeiten beinhaltet, dass man die kürzest mögliche Dauer wähle.

Die Aufbewahrungsdauer gilt für Daten auf Nutzer- und Ereignisebene, die mit Cookies, Nutzerkennungen (z. B. User ID) und Werbe-IDs (z. B. DoubleClick-Cookies, IDFA [Apple-Kennung für Werbetreibende], Android-Werbe-ID) verknüpft sind. Aggregierte Daten sind nicht betroffen.

Was ist in diesem Zusammenhang mit aggregierten Daten gemeint?

Z.B. die erzeugten Statistiken, die keinen Bezug mehr zu Rohdaten haben, also nicht mehr auf einzelne User rückführbar sind.

Und noch was. Der Datenschützer ist zwar (aber nicht nur) im Anligen der zu schützenden unterwegs, und tut das mit allem juristischen Rückgrat. Dafür gibt er dir auch was, wogegen kein Abmahner eine Chance hat, WENN du die Empfehlungen des Datenschützers implementierst.