Karl Heinz: Google Analytics und andere Tracking Software rechtlich korrekt nutzen

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@@beatovich,

Opt-Out-Anpassung scheint mir nicht als Option formuliert zu sein, und es ist einer der offensichtlichen Punkte, den man bemängeln kann, wenn er fehlt.

Ist doch drin unter Punkt 2 zweite Überschrift "Widerspruchsrecht". Hast du das übersehen oder meinst du etwas anderes?

Widerspruchsrecht

Es ist notwendig, dass den Betroffenen die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen eingeräumt wird. Google hat dafür ein Deaktivierungs-Add-on entwickelt, das aber nicht auf allen Endgeräten installierbar ist. Deshalb muss das Script erweitert werden, damit ein Opt-Out-Cookie gesetzt wird. Dieses Cookie verhindert die zukünftige Datenerfassung. Da bei Universal Analytics das Tracking geräteübergreifend erfolgt, ist es mit einem einfachen Opt-Out regelmäßig nicht getan. Der Nutzer muss seinen Widerspruch auf allen genutzten Systemen erklären, damit keine geräteübergreifende Zuordnung seiner Nutzung zu der angelegten User-ID erfolgt.